Rechtsprechung
   FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8296
FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05 (https://dejure.org/2011,8296)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.12.2011 - 1 K 3828/05 (https://dejure.org/2011,8296)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - 1 K 3828/05 (https://dejure.org/2011,8296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 UStG, § 17 Abs 1 UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines einen gewährten Vorsteuerabzug i.R.d. Umsatzsteuerveranlagung 1994 für den Kauf eines Warenlagers rückgängig machenden Umsatzsteuerbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 2; UStG § 17 Abs. 1
    Rechnungsberichtigung; Vorsteuerberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

    Auszug aus FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
    Vielmehr ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Dezember 2007 V R 3/06 (BFHE 221, 67, BStBl II 2009, 203), dass eine Vorsteuerberichtigung im Streitfalle selbst dann nicht zulässig sei, wenn die Rechnungsberichtigung - was von ihr ausdrücklich bestritten werde - zu Recht erfolgt sei.

    a) Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung folgt aus dem BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 3/06 (BFHE 221, 67, BStBl II 2009, 203) nicht, dass der in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG enthaltenen Verweisung auf die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG in keinem Falle mehr eine Wirkung zukommen kann, sodass dem FA schon aus diesem Grunde eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Streitjahr verwehrt sei.

  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

    Auszug aus FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
    Dieser Gesamtplan könne nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873) nicht unberücksichtigt bleiben.

    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09 (BFH/NV 2010, 1873 ) entschieden, dass es der Beurteilung eines Umsatzes als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht entgegenstehe, wenn der Erwerber nicht zeitgleich über alle hierfür erforderlichen Gegenstände und Sachanlagen verfügen könne, die Fortführung des Geschäftsbetriebs aber aufgrund eines Gesamtplans beabsichtigt und ermöglicht werde.

  • EuGH, 10.11.2011 - C-444/10

    Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der

    Auszug aus FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
    c) Mit Urteil vom 10. November 2011 C-444/10 (DStR 2011, 2196) führt der EuGH aus, dass für die Feststellung, ob ein Geschäft unter den Begriff der Übertragung eines Gesamtvermögens im Sinne der 6. EG-Richtlinie fällt, eine Gesamtwürdigung der für das betreffende Geschäft kennzeichnenden tatsächlichen Umstände vorgenommen werden muss.
  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Auszug aus FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
    Hierbei begründet eine Rechnungskorrektur in den Fällen des § 14 Abs. 2 UStG über § 14 Abs. 2 Satz 2 und § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG grundsätzlich eine eigenständige Berichtigungsregelung (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 27/05, BFHE 219, 266, BStBl II 2008, 438).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
    Zwar ist seit dem BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97 (BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695) durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass nur die tatsächlich für den Umsatz geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, nicht aber eine zu Unrecht ausgewiesene Steuer, sodass die Anerkennung von zu Unrecht oder überhöht ausgewiesener Steuerbeträge als Vorsteuer einen im Jahr der fehlerhaften Anerkennung zu berichtigenden Rechtsfehler darstellt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender

    Auszug aus FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
    Im Übrigen ist das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 25. November 2010 6 K 2114/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 746) in einem Fall, der eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Jahr des Leistungsbezuges zum Gegenstand hatte, zutreffend mit überzeugenden Gründen zu der Auffassung gelangt, dass ein Vorsteuerabzug dann nicht zu berichtigen ist, wenn der Leistende die ursprünglich richtige Rechnung mit Steuerausweis später "berichtigt", in dem er die Steuer niedriger oder überhaupt nicht mehr ausweist und diese "Berichtigung" dazu führt, dass die "berichtigte" Rechnung unrichtig ist.
  • BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12

    Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens -

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung ergibt sich nicht aus dem Urteil des Hessischen FG vom 29. Dezember 2011  1 K 3828/05 (juris).
  • FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 247/13

    Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich

    aaa) Der Antragstellerin ist zunächst darin beizupflichten, dass ohne ihre Hinzuziehung gemäß § 360 Abgabenordnung (AO) zum Einspruchsverfahren gegenüber der E die dort vertretene Rechtsauffassung des FA-2 bzgl. der Geschäftsveräußerung im Ganzen ihr, der Antragstellerin, gegenüber nicht bindend ist (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 29.12.2011 1 K 3828/05, juris).

    (3) Zwar entfällt der Vorsteuerabzug nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.11.2010 6 K 2114/08, EFG 2011, 746) nicht rückwirkend, wenn der Geschäftspartner die ursprünglich richtige Rechnung mit Steuerausweis später "berichtigt", indem er die Steuer niedriger oder überhaupt nicht mehr ausweist, und diese "Berichtigung" dazu führt, dass die "berichtigte" Rechnung unrichtig ist (zustimmend Hessisches FG, Gerichtsbescheid vom 29.11.2011 1 K 3828/05, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 22.11.2011 2 K 1408/2008, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht